ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der PLUTO Sauna Essen,
Inh. Martin Sölle, Viehoferstr.49 45127 Essen,
gültig ab 01.10.2022

0. Geltungsbereich


Mit dem Betreten der PLUTO Sauna Essen erkennt jeder Besucher die nachfolgenden AGB, die Hausordnung der PLUTO Sauna Essen, sowie alle darüber hinaus zur Aufrechterhaltung des Betriebs erlassenen Anordnungen an und verpflichtet sich, diese für die gesamte Dauer seines Aufenthaltes und in allen Räumlichkeiten der oben genannten Einrichtung einzuhalten.

Wird ein einzelner Satz oder Absatz dieser AGB ausgetauscht, entfällt oder wird unwirksam, so bleiben alle weiteren Sätze und Absätze dieser AGB davon unberührt und bleiben bestehen bis zum Widerruf durch die Geschäftsführung oder der Betriebsleitung.

 

I. Vertragsabschluss; Preise

a) Eintrittspreise

  • Die Eintrittspreise verstehen sich inklusive Handtuch und beziehen sich, sofern nicht anders angegeben auf eine maximale Aufenthaltsdauer von 24 Stunden.
  • Jede weitere, angefangene Stunde wird mit dem am Eingang ausgewiesenen Betrag berechnet.
  • Nachbuchungen bei Zeitüberschreitungen werden automatisch vom Kassensystem durchgeführt.
  • Das Saunapersonal hat keinerlei Einfluss auf diese Nachbuchungen.
  • Es besteht absolut kein Rechtsanspruch auf Rabatte, Erstattungen oder Kulanzregelungen.
  • Alle Eintrittspreise und Aktionen sind den Aushängen im Kassenbereich zu entnehmen.
  • Alle Eintrittspreise sind vor Betreten der Sauna in vollem Umfang an der Kasse zu entrichten.

b) Mehrfachkarten

Es können folgende Mehrfachkarten erworben werden:

  • Kartenwert: 10 Eintritte inkl. 1 Handtuch je Besuch, Gültigkeit 3 Jahre.
  • Kartenwert: 4 Eintritte inkl. 1 Handtuch je Besuch, Gültigkeit 3 Jahre.

Die Preise sind dem Aushang an der Kasse zu entnehmen.
Die Wertkarte ist nur in der PLUTO Sauna Essen nutzbar und nicht übertragbar.
Nach Ablauf der Gültigkeit verfallen die übrigen Eintritte ohne Anspruch auf Ersatz.

c) Zuschläge und Strafzahlungen

Zuschlag wegen Überschreiten des 2-Stunden Tarifs bzw. wegen Überschreitung der 24. Stunde in allen anderen Tarifen sind dem Preisaushang im Kassenbereich zu entnehmen.

  • Gebühr für ein nicht zurückgegebenes Handtuch 10,00 €
  • Ersatz für verlorene Schrankschlüssel 75,00 €
  • Für beschädigte Schlösser werden die tatsächlichen Kosten in Höhe von 95,00 € für die Wiederinstandsetzung erhoben.
  • Durch den Gast verschuldete Spindöffnung 5€.

d) Aufrechnung

Das Zahlen des jeweiligen Eintrittspreises berechtigt zum einmaligen Eintritt.

Das zwischenzeitige Verlassen der Anlage ist nicht möglich.

Eine Rückvergütung bzw. einen Abschlag auf den Eintrittspreis für die Nichtbenutzung oder nicht-Nutzbarkeit einzelner Einrichtungen erfolgt nicht.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, Preise jederzeit und ohne Ankündigungen zu ändern.

Der Betreiber behält sich außerdem das Recht vor, das System der Mehrfachkarten ohne Vorankündigung zu ändern.

II. Allgemeines

a) PLUTO und ihre Gäste

Die gesamte Anlage der PLUTO Sauna Essen ist ausschließlich von männlichen Personen, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, zu nutzen.

Darüber hinaus ist das Personal berechtigt auf Basis des Hausrechts Personen den Zutritt zu verweigern, auch wenn diese die Anforderungen im vorhergegangenen Satz erfüllen, besonders dann, wenn ein Verstoß gegen die im Absatz 0. genannten Regelungen vorliegt, zu erwarten ist, oder stattgefunden hat und das, ohne eine Erklärungspflicht des Mitarbeiters der abgewiesenen Person gegenüber.

b) Weisungsgebundenheit

Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Saunapersonals ist Folge zu leisten.

Die Durchführung des Saunabades und Benutzung der Anlage als Gemeinschaftsbad verlangt gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

Im Übrigen ist insbesondere Folgendes zu beachten:

III. Saunabenutzung

a) Kleiderordnung

Die Benutzung der Schwitzräume sowie Becken ist nur vollständig unbekleidet gestattet.

An Saunatagen ist im Gastrobereich und der direkten Umgebung das Umlegen des Handtuchs, mindestens aber das Bedecken des Genitalbereichs verpflichtend.

b) Umgang mit dem Eigentum der PLUTO-Sauna

Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaftem Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Badegast für den Schaden.

Die zu entrichtende Gebühr beträgt den vollen Wiederbeschaffungswert des fehlenden oder beschädigten Eigentums, einschließlich der damit verbundenen Kosten wie beispielsweise Versandkosten.

Bei nachweisbarem Vorsatz behält sich die PLUTO-Sauna Essen außerdem rechtliche Schritte vor.

c) Verhalten während des Aufenthaltes

Findet ein Saunagast die Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so wird er gebeten, dies sofort dem Saunapersonal mitzuteilen.

Nachträgliche Beschwerden können nicht berücksichtigt werden.

Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen.

Die Saunagäste haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

Nicht gestattet sind u.a.:
– Lärmen, Singen, Pfeifen, der Betrieb von Rundfunkgeräten oder Lautsprechern usw.,
– Rauchen in sämtlichen Räumen, mit Ausnahme der Raucherlounge,
– die Benutzung von Behältern und Gegenständen aus Glas außerhalb des Gastrobereichs, vor allem im Umkleide-, Sanitär-, Sauna und Badebereich,
– das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen,
– das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen,
– das Tönen und Färben der Haare sowie Rasuren.
– das Verschließen, Blockieren oder Versperren der Ruhekabinen oder Toiletten zum Beispiel von außen, um eine Nutzung durch andere Gäste auszuschließen.

Das Essen und Trinken ist nur im Gastrobereich gestattet. Speisen und Getränke dürfen nicht mitgebracht werden.

d) Fundgegenstände

Fundgegenstände sind beim Saunapersonal abzugeben.

Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Frühestens 14 Tage nach Auffinden werden fremde Gegenstände an das Fundbüro der Stadt Essen übergeben.

Artikel, die aus Hygienischen Gründen nicht an ein Fundbüro gegeben werden können, gehen, wenn möglich, nach frühestens 90 Tagen in das Eigentum der PLUTO-Sauna Essen über und werden vernichtet.

e) Fotos und Videos (s. Absatz VIII)

Das Fotografieren und Filmen innerhalb der gesamten Anlage ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung erlaubt.

Unter dieses Verbot fallen auch die Digitalfotohandys, Smartphones sowie Tablets.

Zuwiderhandlungen können mit einem Hausverbot geahndet bzw. zur Strafanzeige gebracht werden.

f) Gewerbliche Nutzung der PLUTO-Sauna Essen

Das Mitführen, der Konsum oder der Handel mit illegalen Substanzen oder Gegenständen wird nicht geduldet, mit einem Hausverbot belegt und zur Anzeige gebracht.

Generell ist jegliches Betreiben eines Fremdgewerbes in den Räumlichkeiten der PLUTO-Sauna untersagt, dazu zählen unter anderem aber nicht ausschließlich der Handel mit Lebensmitteln, Kleidung, legalen und illegalen Substanzen oder Gegenständen und das Anbieten von nicht durch die Geschäftsführung oder die Betriebsleitung schriftlich erlaubten Dienstleistungen.

Das Auslegen von Werbung auf dem Grundstück der PLUTO-Sauna Essen erfordert die mündliche oder schriftliche Zustimmung der Betriebsleitung.

Ausgenommen hiervon ist der selbstständige Masseur, welcher in direktem Vertragsverhältnis zur PLUTO-Sauna Essen steht.

IV. Saunen und Wasserbecken

a) Verhalten vor, nach und bei einem Saunabad

Die Benutzung der Sauna-Räumen ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet.

Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden.

Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen.

Jegliches Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Sauna-Raum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.

Bei Benutzung des Sauna-Raumes hat der Saunagast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40° C am Fußboden bis 100° C an der Decke, für diesen Raum charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten.

Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Berühren der Thermostate, Thermometer und anderen Einrichtungen des Saunaraumes.

Lediglich die Sanduhren sowie die Kopfstützen dürfen mit Vorsicht für den für sie bestimmten Zweck verwendet werden.

Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das Gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen.

Geländer innerhalb des Sauna-Raumes gehören nicht zu der üblichen Ausstattung.

Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik oder ähnlichem sowie Zeitungen oder Druckschriften dürfen nicht in Wasser- und Sauna-Räume mitgenommen werden.

Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Gäste sollte jeder Saunabenutzer im Sauna-Raum ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.

Die Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten.

Wasseraufgüsse auf den Ofen werden grundsätzlich vom Gast selbst durchgeführt.

In den Zeiträumen, in denen das Personal Aufgüsse anbietet, sind für den Gast keine Aufgüsse zum selbst durchführen verfügbar. Auch hat zwischen zwei Aufgüssen stets eine Zeit von mindestens 45 Minuten zu vergehen.

Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das eigenmächtige Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer Öle auf den Ofen, ist streng verboten und führt zu einem Hausverbot sowie möglichen Schadensersatzansprüchen seitens der PLUTO-Sauna Essen.

Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum richtet sich nach dem eigenen Behagen. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen.

Badeschuhe werden aus Sicherheits- und Hygienegründen vor dem Schwitzraum abgestellt.

Schaben, Kratzen, Bürsten, Rasieren etc. im Sauna-Raum können nicht gestattet werden.

Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftretenden Kaltgusses (sogenannter Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Saunagästen durchgeführt werden.

Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung der Wasserbecken nicht angewandt werden.

Die Benutzung der Ruheliegen darf aus hygienischen Gründen nur mit einer ausreichend großen Unterlage (Liegehandtuch, Bademantel etc.) erfolgen.

Eine Dauerbelegung der Ruheliegen durch Handtücher o.ä. ist nicht gestattet

b) Nutzung der Wasserbecken/Pools

Vor jeder Benutzung der Wasserbecken (z. B. Whirlpool etc.) ist der Körper vom Schweiß zu reinigen.

Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht eingesprungen werden.

Das Bespritzen anderer und insbesondere fremder Badegäste ist untersagt.

Desweiteren gelten in den Pools alle Regeln des rücksichtsvollen Umgangs miteinander,
sowie der im 0. Absatz genannten Regeln.

V. Öffnungszeiten und Zutritt

 

Die Öffnungszeiten hängen an den Kassen aus.

Die Anlage ist rechtzeitig vor dem Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Die Zeiten sind den Aushängen am Eingang zu entnehmen.

Die Benutzung der Anlage kann aus betrieblichen Gründen teilweise eingeschränkt werden. Die Einschränkung wird, soweit möglich, jedem Gast vor dem Betreten der Anlage bekannt gegeben.

Im Falle von Einschränkungen hat der Saunagast keinen Anspruch auf die Rückerstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes.

Die Benutzung der Anlage ist Personen mit offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen nicht gestattet.

Die Benutzung der Anlage erfolgt – auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden – stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist über die Zuträglichkeit vorher der Arzt zu befragen. Das Saunapersonal kann Entscheidungen über die Zuträglichkeit des Saunabades nicht fällen.

Personen mit Neigung zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie Menschen mit schwerer geistiger Behinderung ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

Die Rücknahme von Tages- und Mehrfachkarten erfolgt grundsätzlich nicht. Bei Verlust der vorgenannten Karten erfolgt kein Ersatz.

Die Benutzung der Anlage ist zeitlich begrenzt. Überschreitet der Saunagast die Benutzungszeit, so ist er zur Zahlung einer Nachgebühr –  wie an der Preisaushangtafel festgeschrieben – verpflichtet.

VI. Haftung und Verjährung

 

Die Gäste benutzen die Anlage auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Sauna und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, oder Mängel, die durch Dritte vorsätzlich oder versehentlich herbeigeführt wurden, haftet der Betreiber nicht.

Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen, der in die Anlage mitgebrachten Gegenstände und Wertsachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für Gegenstände und Wertsachen, die in Schließfächern oder Spinden abgelegt sind.

Um die Sicherheit unserer Gäste und Angestellten zu gewährleisten, wird an bestimmten Orten Videoüberwachung eingesetzt. Die Videoüberwachung entspricht den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Erlittene Verletzungen sind dem Saunapersonal unverzüglich mitzuteilen.

Jedes Hantieren an Einrichtungen, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Gast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben.

Unbefugte Betätigung kann zu weitreichenden Haftpflichtansprüchen führen und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach sich ziehen.

Eine Haftung für durch den Gast entstandene Schäden wegen falschen Verhaltens beim Aufenthalt kann auf keinen Fall übernommen werden.

Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach-  oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem Tag, an dem der Anspruch entstanden ist.

VII. Aufsicht und Hausrecht

a) Verweis der Einrichtung

Das verantwortliche Saunapersonal übt das Hausrecht innerhalb der Anlage aus.
Es ist befugt, Personen die
– die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
– andere Saunagäste belästigen,
– gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen in Absatz 0 erfassten Regelungen verstoßen,
– den Anordnungen des Saunapersonals nicht Folge leisten,
der Sauna zu verweisen.

Wer trotz Aufforderung die Anlage nicht verlässt, wird wegen Hausfriedensbruch belangt. Im Falle der Verweisung aus der Sauna wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

b) Hausverbote

Dem in Ziffer VII a) genannten Personenkreis kann durch die PLUTO Sauna der Zutritt in die PLUTO Sauna Essen zeitweise oder auf unbestimmte Dauer untersagt werden.

Es kann auch ohne vorangegangenen Besuch ein Hausverbot verhängt werden, wenn die Geschäftsführung den begründeten Verdacht hat, dass die ausgeschlossene Person die Ruhe, Ordnung oder den reibungslosen Betrieb in der PLUTO-Sauna Essen stört.

Wer sich während der Aufrechterhaltung des Hausverbotes Zutritt zum Grundstück der PLUTO-Sauna Essen verschafft macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig und wird durch die Betreiber der PLUTO-Sauna Essen rechtlich belangt.

Schriftlich erteilte Hausverbote sind grundsätzlich bis zum schriftlichen Widerruf durch die Geschäftsführung gültig.

Werden durch ein Hausverbot die 3 Jahre Gültigkeit einer Mehrfachkarte überschritten, so verfällt diese ohne Anspruch auf Ersatz, Kompensation oder Rückerstattung.

VIII. Bild und Tonaufnahmen

 

a)
Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Video- und/oder Tonaufnahmen von der Sauna, festem oder mobilem Inventar, Mitarbeitern oder Gästen der Anlage fertigen, dürfen von der PLUTO-Sauna oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

b)
Die PLUTO-Sauna behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen bzw. zu vernichten.

c)
Die PLUTO-Sauna gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.

d)
Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen oder an dem Aufnahmegerät selbst.

e)
Es besteht grundsätzlich die schriftliche Genehmigungspflicht der PLUTO Sauna oder von ihr beauftragten Personen, zur Fertigung von Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen.

 

HAUSORDUNG Link zum PDF

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 31.05.2022 in Kraft. Gleichzeitig treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 31.10.2017 außer Kraft.

Inhabender Geschäftsführer
Martin Sölle

 

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AGB

Datenschutzerklärung

Impressum

PLUTO – Die Gaysauna in Essen
Viehofer Str. 49, 45127 Essen

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.: 12.00 bis 06.00 Uhr.
Fr. ab 12.00 Uhr durchgehend bis Mo. früh 06.00 Uhr geöffnet.
An Feiertagen durchgehend geöffnet.
365 Tage im Jahr geöffnet.

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